Abschnitt I
§ 1 Geltungsbereich
Diese Eisenbahn-Betriebsordnung gilt für alle von der WupperBahn AG betriebenen Strecken, Bahnhöfe, Haltepunkte, Abstellanlagen und sonstigen Betriebsstellen im Staat Create. Sie ist von allen im Betrieb eingesetzten Personen einzuhalten, insbesondere von Triebfahrzeugführern, Zugbegleitern, Disponenten, Fahrdienstleitern, Rangierpersonal und Werkstattmitarbeitern.
Die Regelungen gelten für Personenverkehr, Güterverkehr, Sonderfahrten, Hilfszüge, Rangierbewegungen und die Fahrzeugkennzeichnung gleichermaßen, soweit in einzelnen Bestimmungen nichts Abweichendes festgelegt ist.
Abschnitt II
§ 2 Betriebsgrundsätze
- Der Betrieb ist sicher, geordnet, pünktlich und nachvollziehbar durchzuführen.
- Der Netzbetrieb orientiert sich an EBO, EBA-Vorgaben sowie den betrieblichen Grundsätzen nach DB-Standard.
- Signalwesen und Fahrbetrieb sind nach einheitlichen, vorab festgelegten Betriebsregeln zu führen.
- Bei Unklarheiten hat stets die sichere Betriebsführung Vorrang vor Schnelligkeit oder Fahrplanlage.
- Improvisierte Abweichungen ohne betriebliche Zustimmung sind unzulässig.
Technische Festlegungen
§ 3 Netzgrundlagen
Für das Netz der WupperBahn AG gelten folgende verbindliche Grunddaten:
| Merkmal | Festlegung |
| Spurweite | 1435 mm (Regelspur / Standardspur) |
| Stromsystem | 15 kV, 16,7 Hz, Einphasen-Wechselstrom |
| Oberleitung | Kettenwerk nach DB-Standard, je nach Streckenklasse |
| Rückstromführung | über die Schienen |
| Netzcharakter | elektrisch betriebenes Eisenbahnnetz mit Schwerpunkt Personenverkehr |
Signale und Fahrzeuglichter
§ 4 Signalwesen und Lichtführung
Hauptsignale
- Hp 0 – Halt: der Triebfahrzeugführer hat vor dem Signal anzuhalten.
- Hp 1 – Fahrt: Fahrt mit der für Strecke und Fahrzeug zugelassenen Geschwindigkeit.
- Hp 2 – Langsamfahrt: Fahrt mit höchstens 40 km/h, soweit örtlich nichts anderes festgelegt ist.
Vorsignale und Rangiersignale
- Vorsignale kündigen die zu erwartende Stellung des folgenden Hauptsignals an.
- Rangiersignale regeln ausschließlich Rangierbewegungen und ersetzen keine Hauptsignale für Zugfahrten.
- Die betriebliche Bildtafel der WupperBahn AG ist auf der separaten Seite signale.php veröffentlicht.
Lichtführung
- Spitzensignal: weißes Dreilicht-Spitzensignal in A-Form.
- Zugschluss: zwei rote Schlussleuchten; bei vereinfachtem Betrieb kann eine vereinfachte Schlusskennzeichnung zugelassen werden.
- Bei technisch möglicher Darstellung in Minecraft / Create sind die Lichtbilder betriebsnah auszuführen.
Geschwindigkeitsordnung
§ 5 Geschwindigkeiten
Für den Regelbetrieb der WupperBahn AG gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten, soweit örtlich oder fahrzeugseitig nichts Geringeres festgelegt ist:
| Betriebsbereich | Zulässige Geschwindigkeit |
| Bahnhöfe / Einfahrbereiche | max. 40 km/h |
| Hauptstrecken | bis 160 km/h |
| Nebenstrecken | max. 80 km/h |
| Rangierfahrten | max. 25 km/h |
| Baustellen, gestörte Anlagen, Befehl | max. 20 km/h oder Sichtgeschwindigkeit |
Die Geschwindigkeit ist stets den Sichtverhältnissen, dem Bremsweg, der Fahrzeugbauart und dem Zustand der Strecke anzupassen. Bei unklarer Fahrstraße ist sofort zu bremsen oder anzuhalten.
Betriebliche Durchführung
§ 6 Fahr- und Rangierdienst / Richtlinie 408
Für die operative Durchführung des Eisenbahnbetriebs übernimmt die WupperBahn AG die Grundsätze der Richtlinie 408 in angepasster Form für den Staat Create. Sie bildet damit die betriebliche Arbeitsgrundlage für Zugfahrten, Rangierfahrten, Fahrwegprüfung, Kommunikation und Störungsbehandlung.
Übernommene Grundsätze aus der Richtlinie 408
- Zugfahrten dürfen nur auf gesichertem und freigemeldetem Fahrweg stattfinden.
- Vor jeder Fahrt ist die Fahrstraße eindeutig festzulegen; widersprüchliche Weichen- oder Signalstellungen schließen die Fahrt aus.
- Bei Halt zeigenden Signalen, gestörten Weichen, blockierten Gleisen oder zweifelhafter Lage ist anzuhalten und Rücksprache mit der Betriebsleitung oder dem Fahrdienst zu halten.
- Rangierbewegungen dürfen den Zugbetrieb nicht gefährden und sind betrieblich abzusichern.
- Auf Sicht ist zu fahren, wenn Sicherungseinrichtungen ganz oder teilweise fehlen.
- Abweichungen vom Regelbetrieb erfolgen nur auf ausdrückliche Weisung.
Minecraft- / Create-Anpassung
- Redstone- und Create-Schaltungen gelten als technische Stellwerks- oder Sicherungseinrichtungen.
- Automatik entbindet nicht von der Pflicht zur Beobachtung von Signalstellung, Weichenlage und freiem Gleis.
- Bei Ladefehlern, Chunk-Problemen oder Serverlags ist der sichere Zustand wiederherzustellen, notfalls durch Halt des gesamten betroffenen Betriebsabschnitts.
Sicherheitsmanagement
§ 7 Verhalten bei Störungen
- Bei gestörter Signaltechnik, fehlender Fahrstraße, beschädigtem Gleis, blockierter Weiche oder Gefahr im Gleis ist der Zug unverzüglich anzuhalten.
- Der Dispatcher, die Betriebsleitung oder der zuständige Fahrdienstleiter ist sofort zu informieren.
- Eigenmächtige Weiterfahrt ist unzulässig.
- Hilfszüge und Notfallfahrzeuge sind vorrangig einzusetzen; entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge sind in Signalfarben auszuführen.
Fahrzeugklassifikation
§ 8 Fahrzeugarten
Die Fahrzeugarten der WupperBahn AG werden nach Fahrzeugtyp und Kennbuchstaben unterschieden.
| Nummer | Kennbuchstabe | Fahrzeugtyp |
| 0 | - | Dampflokomotiven |
| 1 | E | Elektrische Lokomotiven |
| 2 | V | Diesellokomotiven |
| 3 | K | Kleinlokomotiven |
| 4 | ET | Elektrische Triebwagen ohne Akkumulatortriebwagen |
| 5 | ETA | Akkumulatortriebwagen |
| 6 | VT | Verbrennungsmotortriebwagen |
| 7 | - | Schienenbusse und Bahndienstfahrzeuge |
| 8* | ES / ESA / EB | Steuer-, Bei- und Mittelwagen zu elektrischen Triebwagen |
| 9* | VS / VB / VM | Steuer-, Bei- und Mittelwagen zu Brennkrafttriebwagen und Schienenbussen |
Die Gruppen 8 und 9 sind vorerst nicht in Benutzung. Triebzüge erhalten grundsätzlich eine gemeinsame Baureihe; einzelne Wagen werden dabei nicht separat beschriftet.
Baureihensystem
§ 9 Baureihenbereiche
| Fahrzeuggruppe | Nummernkreis | Bedeutung |
| Dampflokomotiven | X01-X19 | Schnellzug-Lokomotiven |
| Dampflokomotiven | X20-X39 | Personenzug-Lokomotiven |
| Dampflokomotiven | X40-X59 | Güterzug-Lokomotiven |
| Dampflokomotiven | X60-X79 | Personen- und Schnellzug-Tenderlokomotiven |
| Dampflokomotiven | X80-X96 | Güterzugtenderloks |
| Dampflokomotiven | X97-X98 | Zahnrad- und Lokalbahn-Lokomotiven |
| Dampflokomotiven | X99 | Schmalspur-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X01-X19 | Schnellzug-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X20-X49 | Personen-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X50-X59 | Güterzug-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X60-X69 | Rangier-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X70-X79 | Mehrzweck-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X80-X89 | Mehrsystem-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X90-X98 | Güterzug-Lokomotiven |
| Elektro- / Diesellokomotiven | X99 | Schmalspur-Lokomotiven |
Kennzeichnung
§ 10 Nummernsystem und Prüfziffer
Grundschema
ABB CCC-D
- A = Fahrzeugtyp
- B = Baureihennummer
- C = Ordnungsnummer
- D = Prüfziffer
Grundsatz
Die Ordnungsnummer bezeichnet das einzelne Fahrzeug innerhalb seiner Baureihe. Nummern müssen nicht lückenlos fortlaufend sein; spätere Unterserien oder Sonderbeschaffungen können abweichende Startnummern erhalten.
Prüfziffer
Die Prüfziffer wird im Modulo-10-Verfahren mit alternierender Gewichtung berechnet. Maßgeblich ist die Ziffernfolge ohne Prüfziffer; Ergebnisse über 9 werden quersummiert. Die Differenz zum nächsten Zehner ergibt die Prüfziffer.
Grenzüberschreitender Verkehr
§ 11 Internationaler Verkehr
Für den internationalen Eisenbahnverkehr kann ein vereinheitlichtes EBA-Baureihenschema verwendet oder anerkannt werden. Ziel ist die Wahrung staatlicher Souveränität bei gleichzeitiger Verringerung von Hemmnissen im grenzüberschreitenden Einsatz von Fahrzeugen.
| Block | Bedeutung |
| Internationaler Block | Bauartcode und Ländercode |
| Nationaler Block | Baureihennummer und Ordnungsnummer |
| Prüfziffer | falls vorhanden, nach Nummernschema zu berechnen |
Wagenordnung
§ 12 Waggonkennzeichnung und Anhängsel
Personenverkehr
| Kennzeichen | Fahrzeugtyp |
| A | Personenwagen 1. Klasse |
| B | Personenwagen 2. Klasse |
| C | Personenwagen 1. / 2. Klasse |
| CB | Bordbistro / Speisewagen |
| D | Doppelstockwagen |
| E | Sonderabteilwagen |
| F | Steuerwagen |
| P / PA / PB | Postwagen bzw. Postwagen mit Personenbereich |
Güterverkehr
| Kennzeichen | Fahrzeugtyp |
| MO | Schüttgutwagen offen |
| MC | Schüttgutwagen geschlossen |
| N | Flachwagen |
| OO | Autotransportwagen |
| XX | Kesselwagen |
| XO | Staubgutwagen |
| MD | Intermodalwagen |
| GG | Gedeckter Güterwagen |
| ZZ | Sonstige Güter- oder Sonderwagen |
Wichtige Anhängsel
| Anhängsel | Bedeutung |
| is | Wagen ≤ 10 m / Niederflurwagen |
| m | Nahverkehrs- oder Regionalverkehrswagen |
| mz | Fernverkehrswagen |
| k | Gefahrguttransport oder Teil eines Triebzuges |
| gu | Werttransport bzw. Nachtzug / Schlafmöglichkeiten |
| aa | Abteilwagen |
| ag | Großraumwagen |
| i | InterRegio-Wagen |
| ss | Schmalspur |
| gk | Gelenkwagen |
Abschluss
§ 13 Schlussbestimmungen
Diese EBO tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Änderungen erfolgen durch die Betriebsleitung der WupperBahn AG. Ergänzende betriebliche Unterlagen, insbesondere die Signalseite und betriebliche Anweisungen nach Richtlinie 408, sind Bestandteil des Regelwerks.
Für die praktische Anwendung im Betrieb ist die Seite signale.php gemeinsam mit dieser EBO zu verwenden.