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Amtliche Bekanntmachung

Eisenbahn-Betriebsordnung
der WupperBahn AG

Diese finale Fassung regelt den sicheren und geordneten Eisenbahnbetrieb der WupperBahn AG im Staat Create. Sie verbindet Netzgrundlagen, Geschwindigkeiten, Signalwesen, betriebliche Regeln im Sinne der Richtlinie 408 sowie das Fahrzeug- und Waggonbeschriftungssystem in einem gemeinsamen Regelwerk.

Stand: 01.04.2026 Netz: Staat Create / WupperBahn AG Spurweite: 1435 mm Stromsystem: 15 kV / 16,7 Hz Betriebsbasis: EBO / EBA / Richtlinie 408
Abschnitt I

§ 1 Geltungsbereich

Diese Eisenbahn-Betriebsordnung gilt für alle von der WupperBahn AG betriebenen Strecken, Bahnhöfe, Haltepunkte, Abstellanlagen und sonstigen Betriebsstellen im Staat Create. Sie ist von allen im Betrieb eingesetzten Personen einzuhalten, insbesondere von Triebfahrzeugführern, Zugbegleitern, Disponenten, Fahrdienstleitern, Rangierpersonal und Werkstattmitarbeitern.

Die Regelungen gelten für Personenverkehr, Güterverkehr, Sonderfahrten, Hilfszüge, Rangierbewegungen und die Fahrzeugkennzeichnung gleichermaßen, soweit in einzelnen Bestimmungen nichts Abweichendes festgelegt ist.
Abschnitt II

§ 2 Betriebsgrundsätze

  • Der Betrieb ist sicher, geordnet, pünktlich und nachvollziehbar durchzuführen.
  • Der Netzbetrieb orientiert sich an EBO, EBA-Vorgaben sowie den betrieblichen Grundsätzen nach DB-Standard.
  • Signalwesen und Fahrbetrieb sind nach einheitlichen, vorab festgelegten Betriebsregeln zu führen.
  • Bei Unklarheiten hat stets die sichere Betriebsführung Vorrang vor Schnelligkeit oder Fahrplanlage.
  • Improvisierte Abweichungen ohne betriebliche Zustimmung sind unzulässig.
Technische Festlegungen

§ 3 Netzgrundlagen

Für das Netz der WupperBahn AG gelten folgende verbindliche Grunddaten:

MerkmalFestlegung
Spurweite1435 mm (Regelspur / Standardspur)
Stromsystem15 kV, 16,7 Hz, Einphasen-Wechselstrom
OberleitungKettenwerk nach DB-Standard, je nach Streckenklasse
Rückstromführungüber die Schienen
Netzcharakterelektrisch betriebenes Eisenbahnnetz mit Schwerpunkt Personenverkehr
Signale und Fahrzeuglichter

§ 4 Signalwesen und Lichtführung

Hauptsignale

  • Hp 0 – Halt: der Triebfahrzeugführer hat vor dem Signal anzuhalten.
  • Hp 1 – Fahrt: Fahrt mit der für Strecke und Fahrzeug zugelassenen Geschwindigkeit.
  • Hp 2 – Langsamfahrt: Fahrt mit höchstens 40 km/h, soweit örtlich nichts anderes festgelegt ist.

Vorsignale und Rangiersignale

  • Vorsignale kündigen die zu erwartende Stellung des folgenden Hauptsignals an.
  • Rangiersignale regeln ausschließlich Rangierbewegungen und ersetzen keine Hauptsignale für Zugfahrten.
  • Die betriebliche Bildtafel der WupperBahn AG ist auf der separaten Seite signale.php veröffentlicht.

Lichtführung

  • Spitzensignal: weißes Dreilicht-Spitzensignal in A-Form.
  • Zugschluss: zwei rote Schlussleuchten; bei vereinfachtem Betrieb kann eine vereinfachte Schlusskennzeichnung zugelassen werden.
  • Bei technisch möglicher Darstellung in Minecraft / Create sind die Lichtbilder betriebsnah auszuführen.
Eigene Signalseite Bilddarstellung und Kurzbeschreibung der wichtigsten Signalbilder für das WupperBahn-Netz.
Signalgrundsatz Halt zeigende Signale dürfen nur mit betrieblicher Zustimmung oder besonderer Regelung überfahren werden.
Geschwindigkeitsordnung

§ 5 Geschwindigkeiten

Für den Regelbetrieb der WupperBahn AG gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten, soweit örtlich oder fahrzeugseitig nichts Geringeres festgelegt ist:

BetriebsbereichZulässige Geschwindigkeit
Bahnhöfe / Einfahrbereichemax. 40 km/h
Hauptstreckenbis 160 km/h
Nebenstreckenmax. 80 km/h
Rangierfahrtenmax. 25 km/h
Baustellen, gestörte Anlagen, Befehlmax. 20 km/h oder Sichtgeschwindigkeit
Die Geschwindigkeit ist stets den Sichtverhältnissen, dem Bremsweg, der Fahrzeugbauart und dem Zustand der Strecke anzupassen. Bei unklarer Fahrstraße ist sofort zu bremsen oder anzuhalten.
Betriebliche Durchführung

§ 6 Fahr- und Rangierdienst / Richtlinie 408

Für die operative Durchführung des Eisenbahnbetriebs übernimmt die WupperBahn AG die Grundsätze der Richtlinie 408 in angepasster Form für den Staat Create. Sie bildet damit die betriebliche Arbeitsgrundlage für Zugfahrten, Rangierfahrten, Fahrwegprüfung, Kommunikation und Störungsbehandlung.

Übernommene Grundsätze aus der Richtlinie 408

  • Zugfahrten dürfen nur auf gesichertem und freigemeldetem Fahrweg stattfinden.
  • Vor jeder Fahrt ist die Fahrstraße eindeutig festzulegen; widersprüchliche Weichen- oder Signalstellungen schließen die Fahrt aus.
  • Bei Halt zeigenden Signalen, gestörten Weichen, blockierten Gleisen oder zweifelhafter Lage ist anzuhalten und Rücksprache mit der Betriebsleitung oder dem Fahrdienst zu halten.
  • Rangierbewegungen dürfen den Zugbetrieb nicht gefährden und sind betrieblich abzusichern.
  • Auf Sicht ist zu fahren, wenn Sicherungseinrichtungen ganz oder teilweise fehlen.
  • Abweichungen vom Regelbetrieb erfolgen nur auf ausdrückliche Weisung.

Minecraft- / Create-Anpassung

  • Redstone- und Create-Schaltungen gelten als technische Stellwerks- oder Sicherungseinrichtungen.
  • Automatik entbindet nicht von der Pflicht zur Beobachtung von Signalstellung, Weichenlage und freiem Gleis.
  • Bei Ladefehlern, Chunk-Problemen oder Serverlags ist der sichere Zustand wiederherzustellen, notfalls durch Halt des gesamten betroffenen Betriebsabschnitts.
Sicherheitsmanagement

§ 7 Verhalten bei Störungen

  • Bei gestörter Signaltechnik, fehlender Fahrstraße, beschädigtem Gleis, blockierter Weiche oder Gefahr im Gleis ist der Zug unverzüglich anzuhalten.
  • Der Dispatcher, die Betriebsleitung oder der zuständige Fahrdienstleiter ist sofort zu informieren.
  • Eigenmächtige Weiterfahrt ist unzulässig.
  • Hilfszüge und Notfallfahrzeuge sind vorrangig einzusetzen; entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge sind in Signalfarben auszuführen.
Fahrzeugklassifikation

§ 8 Fahrzeugarten

Die Fahrzeugarten der WupperBahn AG werden nach Fahrzeugtyp und Kennbuchstaben unterschieden.

NummerKennbuchstabeFahrzeugtyp
0-Dampflokomotiven
1EElektrische Lokomotiven
2VDiesellokomotiven
3KKleinlokomotiven
4ETElektrische Triebwagen ohne Akkumulatortriebwagen
5ETAAkkumulatortriebwagen
6VTVerbrennungsmotortriebwagen
7-Schienenbusse und Bahndienstfahrzeuge
8*ES / ESA / EBSteuer-, Bei- und Mittelwagen zu elektrischen Triebwagen
9*VS / VB / VMSteuer-, Bei- und Mittelwagen zu Brennkrafttriebwagen und Schienenbussen
Die Gruppen 8 und 9 sind vorerst nicht in Benutzung. Triebzüge erhalten grundsätzlich eine gemeinsame Baureihe; einzelne Wagen werden dabei nicht separat beschriftet.
Baureihensystem

§ 9 Baureihenbereiche

FahrzeuggruppeNummernkreisBedeutung
DampflokomotivenX01-X19Schnellzug-Lokomotiven
DampflokomotivenX20-X39Personenzug-Lokomotiven
DampflokomotivenX40-X59Güterzug-Lokomotiven
DampflokomotivenX60-X79Personen- und Schnellzug-Tenderlokomotiven
DampflokomotivenX80-X96Güterzugtenderloks
DampflokomotivenX97-X98Zahnrad- und Lokalbahn-Lokomotiven
DampflokomotivenX99Schmalspur-Lokomotiven
Elektro- / DiesellokomotivenX01-X19Schnellzug-Lokomotiven
Elektro- / DiesellokomotivenX20-X49Personen-Lokomotiven
Elektro- / DiesellokomotivenX50-X59Güterzug-Lokomotiven
Elektro- / DiesellokomotivenX60-X69Rangier-Lokomotiven
Elektro- / DiesellokomotivenX70-X79Mehrzweck-Lokomotiven
Elektro- / DiesellokomotivenX80-X89Mehrsystem-Lokomotiven
Elektro- / DiesellokomotivenX90-X98Güterzug-Lokomotiven
Elektro- / DiesellokomotivenX99Schmalspur-Lokomotiven
Kennzeichnung

§ 10 Nummernsystem und Prüfziffer

Grundschema

ABB CCC-D

  • A = Fahrzeugtyp
  • B = Baureihennummer
  • C = Ordnungsnummer
  • D = Prüfziffer

Grundsatz

Die Ordnungsnummer bezeichnet das einzelne Fahrzeug innerhalb seiner Baureihe. Nummern müssen nicht lückenlos fortlaufend sein; spätere Unterserien oder Sonderbeschaffungen können abweichende Startnummern erhalten.

Prüfziffer

Die Prüfziffer wird im Modulo-10-Verfahren mit alternierender Gewichtung berechnet. Maßgeblich ist die Ziffernfolge ohne Prüfziffer; Ergebnisse über 9 werden quersummiert. Die Differenz zum nächsten Zehner ergibt die Prüfziffer.

Grenzüberschreitender Verkehr

§ 11 Internationaler Verkehr

Für den internationalen Eisenbahnverkehr kann ein vereinheitlichtes EBA-Baureihenschema verwendet oder anerkannt werden. Ziel ist die Wahrung staatlicher Souveränität bei gleichzeitiger Verringerung von Hemmnissen im grenzüberschreitenden Einsatz von Fahrzeugen.

BlockBedeutung
Internationaler BlockBauartcode und Ländercode
Nationaler BlockBaureihennummer und Ordnungsnummer
Prüfzifferfalls vorhanden, nach Nummernschema zu berechnen
Wagenordnung

§ 12 Waggonkennzeichnung und Anhängsel

Personenverkehr

KennzeichenFahrzeugtyp
APersonenwagen 1. Klasse
BPersonenwagen 2. Klasse
CPersonenwagen 1. / 2. Klasse
CBBordbistro / Speisewagen
DDoppelstockwagen
ESonderabteilwagen
FSteuerwagen
P / PA / PBPostwagen bzw. Postwagen mit Personenbereich

Güterverkehr

KennzeichenFahrzeugtyp
MOSchüttgutwagen offen
MCSchüttgutwagen geschlossen
NFlachwagen
OOAutotransportwagen
XXKesselwagen
XOStaubgutwagen
MDIntermodalwagen
GGGedeckter Güterwagen
ZZSonstige Güter- oder Sonderwagen

Wichtige Anhängsel

AnhängselBedeutung
isWagen ≤ 10 m / Niederflurwagen
mNahverkehrs- oder Regionalverkehrswagen
mzFernverkehrswagen
kGefahrguttransport oder Teil eines Triebzuges
guWerttransport bzw. Nachtzug / Schlafmöglichkeiten
aaAbteilwagen
agGroßraumwagen
iInterRegio-Wagen
ssSchmalspur
gkGelenkwagen
Abschluss

§ 13 Schlussbestimmungen

Diese EBO tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Änderungen erfolgen durch die Betriebsleitung der WupperBahn AG. Ergänzende betriebliche Unterlagen, insbesondere die Signalseite und betriebliche Anweisungen nach Richtlinie 408, sind Bestandteil des Regelwerks.

Für die praktische Anwendung im Betrieb ist die Seite signale.php gemeinsam mit dieser EBO zu verwenden.